Begriffserklärung
Eine Zollanmeldung einer Ware zur Ausfuhr aus dem Versendungsland wird Ausfuhranmeldung genannt. Ausfuhranmeldungen sind zwingend vorgeschrieben im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Wofür wird eine Ausfuhranmeldung benötigt?
Eine Ausfuhranmeldung wird benötigt, um eine Ware überhaupt exportieren zu können. Ausfuhranmeldungen erfüllen folgende Zwecke
- Möglichkeit der einzelnen Staaten, Export-Statistiken zu führen (Die Daten müssen irgendwo her kommen, sie kommen aus den Ausfuhrzollanmeldungen)
- Möglichkeit der einzelnen Staaten, Export-Regularien zu überwachen (z.B. ist die Ausfuhr von Kulturgütern oder Rüstungsgütern stark reguliert)
- Generierung von Export-Nachweisen für die exportierenden Firmen (Exporte sind immer steuerfrei. Der nach der Ausfuhr generierte Ausfuhrnachweis muss vom Exporteur aufbewahrt werden, um seinen Steuerbehörden den steuerfreien Export seiner Lieferungen belegen zu können)
Wer ist für die Ausfuhranmeldung verantwortlich?
Dafür ist immer der Exporteur verantwortlich. Er kann sich aber natürlich durch einen Spediteur oder Zollagent vertreten lassen.
Wie lange ist eine Ausfuhranmeldung gültig?
In der Schweiz 60 Tage lang, in der EU 90 Tage lang.
Wo und wie wird eine Ausfuhr angemeldet?
Ausfuhranmeldungen werden elektronisch abgegeben. In der Schweiz wird eine Ausfuhr direkt an der jeweiligen Grenzzollstelle abgefertigt. In Deutschland und anderen EU-Ländern sind dafür die jeweiligen Binnenzollämter verantwortlich. Bis zu einem Warenwert von EUR 3.000 kann in Deutschland die Ausfuhr auch an der Grenze abgefertigt werden. Unter einem Warenwert von 1.000 Euro und einem Gewicht unter 1.000 kg kann auf eine Ausfuhr verzichtet werden. Wir empfehlen aber trotzdem, die Ausfuhr auch bei kleineren Beträgen anzumelden, so dass Sie bei allfälligen Steuerprüfungen Ihre Nachweise immer lückenlos erbringen können.
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