Verzollung in Ramsen / Rielasingen

Über den Grenzübergang Ramsen (CH) / Rielasingen (DE) bieten wir Ihnen sämtliche Dienstleistungen im Bereich gewerblicher Verzollungen an.

  • Schweizer Einfuhrverzollungen im edec System
  • Schweizer Ausfuhrerstellungen im edec System
  • Schweizer ZAVV (früher als Freipass bekannt) Einfuhr und Ausfuhr
  • Deutsche Ausfuhranmeldungen (Ausfuhrbegleitdokument – ABD) im ATLAS System
  • Deutsche Einfuhranmeldungen (Einfuhrverzollung) im ATLAS System
  • Deutsche Verwendungsscheine (VO) mit Einheitspapier Anmeldungen
  • Deutsche Aktive Veredelungsabfertigungen (AV) im ATLAS System

Ablauf einer Verzollung

Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns per Email und senden Sie uns folgende Angaben:

  • Alle Dokumente, die Ihnen vorliegen (möglichst als PDF-Dateien)
  • Anzahl der Packstücke und Gewicht (falls dies aus den Unterlagen nicht hervorgeht)
  • Grenzübergang, den Sie passieren werden
  • Das Kennzeichen vom Zugfahrzeug und falls vorhanden dem Anhänger / Auflieger
  • Datum des Grenzübertrittes
  1. Wir prüfen alle Angaben und bestätigen Ihnen die Vorbereitung der Verzollung.
  2. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.
  3. Sie erhalten von uns genaue Instruktionen, wo sich der Fahrer melden soll.
  4. Der Fahrer meldet sich bei uns oder bei einem unserer Partner wenn der an der Grenze angekommen ist.
  5. Der Fahrer meldet sich mit den erhaltenen Dokumenten am Zoll
  6. Nach erfolgter Zollabfertigung und allfälliger Kontrolle durch die Zollbehörden passiert der Fahrer die Grenze.

Sollte es wider Erwarten zu Unstimmigkeiten kommen, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Wir sind für Sie da und begleiten Sie durch die Zollabfertigung.

 

Welche Nachweise werden ausgestellt nach der Verzollung?

Nach der Verzollung erhalten Sie von uns alle notwendigen Belege:

  • Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk) als Nachweis, dass die Ware die EU verlassen hat (benötigen Sie für Ihr Finanzamt)
  • Einfuhrnachweis (Steuerbescheid) als Nachweis, dass Sie die Ware in Deutschland verzollt haben (benötigen Sie für Ihr Finanzamt)
  • Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) als Nachweis, dass die Ware die Schweiz verlassen hat (benötigen Sie für die eidg. Steuerverwaltung ESTV)
  • Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) als Nachweis, dass Sie die Ware in die Schweiz verzollt haben (benötigen Sie für die eidg. Steuerverwaltung ESTV)

Adresse und Kontaktdaten vom Zoll in Ramsen / Rielasingen

Wir übernehmen die direkte Kommunikation und Korrespondenz mit dem Zoll für Sie. Das gehört bei uns zum Service dazu. Wir sind seit fast 20 Jahren mit den Zollämtern in Kontakt und wissen sehr gut, bei welcher Dienststelle und welchen Kontaktpersonen man sich am besten meldet, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Sollten Sie aber trotzdem direkt mit dem Zoll Kontakt aufnehmen wollen, haben wir Ihnen nachfolgend alle wichtigen Daten für den Grenzübergang Thayngen / Bietingen zusammengestellt.

Zuständige Deutsche Zollbehörden bei Verzollungen in Rielasingen:

NCTS Code DE004103
Zollamt Rielasingen
Ramsener Str. 67
DE-78239 Rielasingen-Worblingen
Tel. +49 7731 7916-0
Email poststelle.za-rielasingen@zoll.bund.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 17:30

Höhere Instanz:
Hauptzollamt Singen
Maggistr. 3
DE-78224 Singen (Hohentwiel)
Tel. +49 7731 8205-0
Email poststelle.hza-singen@zoll.bund.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 09:00 – 15:00

Generelle und Allgemeine Auskünfte:
Generalzolldirektion, Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
DE-01077 Dresden
Tel. +49 351 44834-520
Email info.gewerblich@zoll.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 17:00

Zuständige Schweizer Zollbehörden bei Verzollungen in Ramsen:

NCTS Code CH002411
Zoll Nordost – Ramsen
Moskau 309
CH-8262 Ramsen
Tel. +41 58 485 33 20
Email zoll.schaffhausen@bazg.admin.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 17:30 / Sa 08:00 – 12:00

Höhere Instanz:
Zoll Nordost
Bahnhofstrasse 62, Postfach 312
CH-8201 Schaffhausen
Tel. +41 58 480 11 11
Email zoll.nordost@bazg.admin.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 11:30 / 13:30 – 17:00

Generelle und Allgemeine Auskünfte:
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
Tel. +41 58 467 15 15
Kontaktformular für Auskünfte https://www.kontakt-formular.bazg.admin.ch/home
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:00 – 11:30 / 13:30 – 17:00

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