Schweizer Verzollungen

Wenn Sie Waren in die Schweiz einführen oder aus der Schweiz ausführen wollen, müssen diese Waren dem Zoll angemeldet werden.

Der Zoll unterscheidet hier zwischen gewerblichem Verkehr und dem sog. Reiseverkehr. Im privaten Reiseverkehr benötigen Sie unsere Dienstleistungen nicht. Es gelten die Reisefreimengen vom Schweizer Zoll.

Sobald Sie allerdings Waren mit gewerblicher Absicht importieren oder exportieren sind entsprechende Deklarationen notwendig.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit folgenden Dienstleistungen

  • Einfuhrabfertigungen mit dem EDEC System
  • Ausfuhrabfertigungen mit dem EDEC System
  • Freipassabfertigungen (ZAVV) zur temporären Ein- oder Ausfuhr