Verzollung in Kreuzlingen / Konstanz

Über den Grenzübergang Kreuzlingen (CH) / Konstanz (DE) bieten wir Ihnen sämtliche Dienstleistungen im Bereich gewerblicher Verzollungen an.

  • Schweizer Einfuhrverzollungen im edec System
  • Schweizer Ausfuhrerstellungen im edec System
  • Schweizer ZAVV (früher als Freipass bekannt) Einfuhr und Ausfuhr
  • Deutsche Ausfuhranmeldungen (Ausfuhrbegleitdokument – ABD) im ATLAS System
  • Deutsche Einfuhranmeldungen (Einfuhrverzollung) im ATLAS System
  • Deutsche Verwendungsscheine (VO) mit Einheitspapier Anmeldungen
  • Deutsche Aktive Veredelungsabfertigungen (AV) im ATLAS System

Ablauf einer Verzollung

Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns per Email und senden Sie uns folgende Angaben:

  • Alle Dokumente, die Ihnen vorliegen (möglichst als PDF-Dateien)
  • Anzahl der Packstücke und Gewicht (falls dies aus den Unterlagen nicht hervorgeht)
  • Grenzübergang, den Sie passieren werden
  • Das Kennzeichen vom Zugfahrzeug und falls vorhanden dem Anhänger / Auflieger
  • Datum des Grenzübertrittes
  1. Wir prüfen alle Angaben und bestätigen Ihnen die Vorbereitung der Verzollung.
  2. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.
  3. Sie erhalten von uns genaue Instruktionen, wo sich der Fahrer melden soll.
  4. Der Fahrer ruft uns telefonisch an, wenn er auf dem Parkplatz am Zoll steht
  5. Wir treffen uns mit dem Fahrer und begleiten ihn durch die Zollabfertigung
  6. Nach erfolgter Zollabfertigung und allfälliger Kontrolle durch die Zollbehörden passiert der Fahrer die Grenze.

Sollte es wider Erwarten zu Unstimmigkeiten kommen, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Wir sind für Sie da und begleiten Sie durch die Zollabfertigung.

 

Welche Nachweise werden ausgestellt nach der Verzollung?

Nach der Verzollung erhalten Sie von uns alle notwendigen Belege:

  • Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk) als Nachweis, dass die Ware die EU verlassen hat (benötigen Sie für Ihr Finanzamt)
  • Einfuhrnachweis (Steuerbescheid) als Nachweis, dass Sie die Ware in Deutschland verzollt haben (benötigen Sie für Ihr Finanzamt)
  • Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) als Nachweis, dass die Ware die Schweiz verlassen hat (benötigen Sie für die eidg. Steuerverwaltung ESTV)
  • Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) als Nachweis, dass Sie die Ware in die Schweiz verzollt haben (benötigen Sie für die eidg. Steuerverwaltung ESTV)

Adresse und Kontaktdaten vom Zoll in Kreuzlingen / Konstanz

Wir übernehmen die direkte Kommunikation und Korrespondenz mit dem Zoll für Sie. Das gehört bei uns zum Service dazu. Wir sind seit fast 20 Jahren mit den Zollämtern in Kontakt und wissen sehr gut, bei welcher Dienststelle und welchen Kontaktpersonen man sich am besten meldet, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Sollten Sie aber trotzdem direkt mit dem Zoll Kontakt aufnehmen wollen, haben wir Ihnen nachfolgend alle wichtigen Daten für den Grenzübergang Thayngen / Bietingen zusammengestellt.

Zuständige Deutsche Zollbehörden bei Verzollungen in Konstanz:

NCTS Code DE004005
Zollamt Konstanz-Autobahn
Grenzbachstr.
DE-78462 Konstanz
Tel. +49 7531 2823-0
Email poststelle.za-konstanz-autobahn@zoll.bund.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 17:30 / Sa 08:00 – 12:00

Höhere Instanz:
Hauptzollamt Singen
Maggistr. 3
DE-78224 Singen (Hohentwiel)
Tel. +49 7731 8205-0
Email poststelle.hza-singen@zoll.bund.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 09:00 – 15:00

Generelle und Allgemeine Auskünfte:
Generalzolldirektion, Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
DE-01077 Dresden
Tel. +49 351 44834-520
Email info.gewerblich@zoll.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 17:00

Zuständige Schweizer Zollbehörden bei Verzollungen in Kreuzlingen:

NCTS Code CH002621
Zoll Nordost – Kreuzlingen Autobahn
Postfach 2336
CH-8280 Kreuzlingen
Tel. +41 58 467 14 14
Email zoll.thurgau@bazg.admin.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 17:30 / Sa 08:00 – 12:00

Höhere Instanz:
Zoll Nordost
Bahnhofstrasse 62, Postfach 312
CH-8201 Schaffhausen
Tel. +41 58 480 11 11
Email zoll.nordost@bazg.admin.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 11:30 / 13:30 – 17:00

Generelle und Allgemeine Auskünfte:
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
Tel. +41 58 467 15 15
Kontaktformular für Auskünfte https://www.kontakt-formular.bazg.admin.ch/home
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:00 – 11:30 / 13:30 – 17:00

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