Verzollung in Wolfurt / Au / Lustenau / St. Margrethen

Über den Grenzübergang Wolfurt (AT) / Au / Lustenau / St. Margrethen (CH) bieten wir Ihnen sämtliche Dienstleistungen im Bereich gewerblicher Verzollungen an.

  • Schweizer Einfuhrverzollungen im edec System
  • Schweizer Ausfuhrerstellungen im edec System
  • Schweizer ZAVV (früher als Freipass bekannt) Einfuhr und Ausfuhr

Ablauf einer Verzollung

Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns per Email und senden Sie uns folgende Angaben:

  • Alle Dokumente, die Ihnen vorliegen (möglichst als PDF-Dateien)
  • Anzahl der Packstücke und Gewicht (falls dies aus den Unterlagen nicht hervorgeht)
  • Grenzübergang, den Sie passieren werden
  • Das Kennzeichen vom Zugfahrzeug und falls vorhanden dem Anhänger / Auflieger
  • Datum des Grenzübertrittes
  1. Wir prüfen alle Angaben und bestätigen Ihnen die Vorbereitung der Verzollung.
  2. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.
  3. Sie erhalten von uns genaue Instruktionen, wo sich der Fahrer melden soll.
  4. Der Fahrer meldet sich bei uns oder bei einem unserer Partner wenn der an der Grenze angekommen ist.
  5. Der Fahrer meldet sich mit den erhaltenen Dokumenten am Zoll in Wolfurt
  6. Nach erfolgter Zollabfertigung und allfälliger Kontrolle durch die Zollbehörden passiert der Fahrer die Grenze (Auswahl zwischen St. Margrethen, Au/Lustenau sowie Mäder)

Sollte es wider Erwarten zu Unstimmigkeiten kommen, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Wir sind für Sie da und begleiten Sie durch die Zollabfertigung.

 

Welche Nachweise werden ausgestellt nach der Verzollung?

Nach der Verzollung erhalten Sie von uns alle notwendigen Belege:

  • Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk) als Nachweis, dass die Ware die EU verlassen hat (benötigen Sie für Ihr Finanzamt)
  • Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) als Nachweis, dass die Ware die Schweiz verlassen hat (benötigen Sie für die eidg. Steuerverwaltung ESTV)
  • Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) als Nachweis, dass Sie die Ware in die Schweiz verzollt haben (benötigen Sie für die eidg. Steuerverwaltung ESTV)

Adresse und Kontaktdaten vom Zoll in Wolfurt

Wir übernehmen die direkte Kommunikation und Korrespondenz mit dem Zoll für Sie. Das gehört bei uns zum Service dazu. Wir sind seit fast 20 Jahren mit den Zollämtern in Kontakt und wissen sehr gut, bei welcher Dienststelle und welchen Kontaktpersonen man sich am besten meldet, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Sollten Sie aber trotzdem direkt mit dem Zoll Kontakt aufnehmen wollen, haben wir Ihnen nachfolgend alle wichtigen Daten für den Grenzübergang Basel / Weil am Rhein zusammengestellt.

Zuständige Deutsche Zollbehörden bei Verzollungen in Wolfurt

NCTS Code AT930000
Zollstelle Wolfurt
Senderstrasse 30
AT-6960 Wolfurt
Tel. +43 50 233 569
Email Post.ZAWEST@bmf.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 16:00

Höhere Instanz:
Zollamt Österreich
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18
AT-8010 Granz
Tel. +43 50 233 560
Email Post.za-bbw@bmf.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 16:00

Generelle und Allgemeine Auskünfte:
Zollstelle Villach
Ackerweg 19
AT-9500 Villach
Tel. +43 50 233 740
Email zollinfo@bmf.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 06:00 – 22:00

Zuständige Schweizer Zollbehörden bei Verzollungen in Wolfurt:

NCTS Code CH003031
Zoll Ost – Wolfurt
Senderstrasse 30
AT-6960 Wolfurt
Tel. +41 58 466 77 70
Email zoll.sgfl_wolfurt@bazg.admin.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 06:00 – 16:00

Höhere Instanz:
Zoll Ost
Triststrasse 5
CH-7000 Chur
Tel. +41 58 465 63 00
Email zoll.ost@bazg.admin.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 11:30 / 13:30 – 17:00

Generelle und Allgemeine Auskünfte:
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
Tel. +41 58 467 15 15
Kontaktformular für Auskünfte https://www.kontakt-formular.bazg.admin.ch/home
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:00 – 11:30 / 13:30 – 17:00

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