Ausfuhranmeldungen (ABD – Ausfuhrbegleitdokument) am Binnenzollamt

Wir bieten Ihnen die Erstellung der Ausfuhranmeldung (Ausfuhrbegleitdokument – ABD) sowie Verzollungen an Ihrem Binnenzollamt in Deutschland an. Jedem Ort in Deutschland ist ein zuständiges Binnenzollamt zugeordnet. Grundsätzlich ist das Binnenzollamt zuständig, bei dem der Transport einer Ware startet oder endet. Folgendes können wir für Sie erledigen

  • Deutsche Ausfuhranmeldungen (Ausfuhrbegleitdokument – ABD) im ATLAS System
  • Deutsche Einfuhranmeldungen (Einfuhrverzollung) im ATLAS System
  • Deutsche Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1
  • Deutsche Verwendungsscheine (VO) mit Einheitspapier Anmeldungen
  • Deutsche Aktive Veredelungsabfertigungen (AV) im ATLAS System

Ablauf einer Ausfuhranmeldung (ABD) an einem Binnenzollamt

Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns per Email und senden Sie uns folgende Angaben:

  • Alle Dokumente, die Ihnen vorliegen (möglichst als PDF-Dateien)
  • Anzahl der Packstücke und Gewicht (falls dies aus den Unterlagen nicht hervorgeht)
  • Binnenzollamt, an welchem Sie die Ware gerne angemeldet hätten
  • Ladeadresse (z.B. Lager)
  • Gestellungsfrist (bzw. ein Zeitfenster in der Zukunft), innerhalb derer der Zoll die Ware bei Ihnen beschauen kann.
  • Das Kennzeichen vom Zugfahrzeug und falls vorhanden dem Anhänger / Auflieger
  • Datum des Grenzübertrittes in das Drittland
  1. Wir prüfen alle Angaben und bestätigen Ihnen die Vorbereitung der Verzollung.
  2. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.
  3. Sie erhalten von uns nach der Freigabe durch das Zollamt die notwendigen Belege (Bei einer Ausfuhr z.B. das ABD – Ausfuhrbegleitdokument)

Sollte es wider Erwarten zu Unstimmigkeiten kommen, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Wir sind für Sie da und begleiten Sie durch die Zollabfertigung.

 

Welche Nachweise werden ausgestellt nach der Ausfuhr oder Einfuhr?

Nach der Verzollung erhalten Sie von uns alle notwendigen Belege:

  • Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk) als Nachweis, dass die Ware die EU verlassen hat (benötigen Sie für Ihr Finanzamt)
  • Einfuhrnachweis (Steuerbescheid) als Nachweis, dass Sie die Ware in Deutschland verzollt haben (benötigen Sie für Ihr Finanzamt)

Welches Binnenzollamt ist zuständig?

Falls Sie nicht wissen, welches Binnenzollamt für Sie oder Ihre Sendung zuständig ist, können Sie dies auf der Webseite vom deutschen Zoll nachprüfen. Sie können auf dieser Seite mithilfe der Postleitzahl Ihre zuständige Binnenzollstelle ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Bestimmung der Zuständigkeit.

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