Verzollung in Basel / St. Louis

Über den Grenzübergang Basel (CH) / St. Louis (FR) bieten wir Ihnen sämtliche Dienstleistungen im Bereich gewerblicher Verzollungen an.

  • Schweizer Einfuhrverzollungen im edec System
  • Schweizer Ausfuhrerstellungen im edec System
  • Schweizer ZAVV (früher als Freipass bekannt) Einfuhr und Ausfuhr

Ablauf einer Verzollung

Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns per Email und senden Sie uns folgende Angaben:

  • Alle Dokumente, die Ihnen vorliegen (möglichst als PDF-Dateien)
  • Anzahl der Packstücke und Gewicht (falls dies aus den Unterlagen nicht hervorgeht)
  • Grenzübergang, den Sie passieren werden
  • Das Kennzeichen vom Zugfahrzeug und falls vorhanden dem Anhänger / Auflieger
  • Datum des Grenzübertrittes
  1. Wir prüfen alle Angaben und bestätigen Ihnen die Vorbereitung der Verzollung.
  2. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen.
  3. Sie erhalten von uns genaue Instruktionen, wo sich der Fahrer melden soll.
  4. Der Fahrer meldet sich bei uns oder bei einem unserer Partner wenn der an der Grenze angekommen ist.
  5. Der Fahrer meldet sich mit den erhaltenen Dokumenten am Zoll
  6. Nach erfolgter Zollabfertigung und allfälliger Kontrolle durch die Zollbehörden passiert der Fahrer die Grenze.

Sollte es wider Erwarten zu Unstimmigkeiten kommen, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Wir sind für Sie da und begleiten Sie durch die Zollabfertigung.

 

Welche Nachweise werden ausgestellt nach der Verzollung?

Nach der Verzollung erhalten Sie von uns alle notwendigen Belege:

  • Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk) als Nachweis, dass die Ware die EU verlassen hat (benötigen Sie für Ihr Finanzamt)
  • Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) als Nachweis, dass die Ware die Schweiz verlassen hat (benötigen Sie für die eidg. Steuerverwaltung ESTV)
  • Elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) als Nachweis, dass Sie die Ware in die Schweiz verzollt haben (benötigen Sie für die eidg. Steuerverwaltung ESTV)

Adresse und Kontaktdaten vom Zoll in Basel / St. Louis

Wir übernehmen die direkte Kommunikation und Korrespondenz mit dem Zoll für Sie. Das gehört bei uns zum Service dazu. Wir sind seit fast 20 Jahren mit den Zollämtern in Kontakt und wissen sehr gut, bei welcher Dienststelle und welchen Kontaktpersonen man sich am besten meldet, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.

Sollten Sie aber trotzdem direkt mit dem Zoll Kontakt aufnehmen wollen, haben wir Ihnen nachfolgend alle wichtigen Daten für den Grenzübergang Basel /St. Louis zusammengestellt.

Zuständige Französische Zollbehörden bei Verzollungen in St. Louis

NCTS Code FR004050
Douane St louis autoroute
Plate-forme douaniere
FR-68301 Saint Louis Cedex
Tel. +33 970 277 920
Email r-saint-louis@douane.finances.gouv.fr
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30

Höhere Instanz:
Douane DR Mulhouse
13 rue du Tilleul, CS 83029
FR-68061 Mulhouse
Tel. +33 970 277 800
Email dr-mulhouse@douane.finances.gouv.fr
Öffnungszeiten:
Mo-Do 09:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00

Generelle und Allgemeine Auskünfte:
Direction Générale des Douanes et Droits Indirects
11, rue des deux Communes
FR-93558 Montreuil Cedex
Tel. +33 800 944 040
Email ids@douane.finances.gouv.fr
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:30 – 18:00

Zuständige Schweizer Zollbehörden bei Verzollungen in Basel

NCTS Code CH001841
Zoll Nord – Basel/St.Louis Autobahn
Neudorfstrasse
CH-4025 Basel
Tel. +41 58 469 65 65
Email zoll.basel_nord@bazg.admin.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 17:30 / Sa 07:00 – 13:00

Höhere Instanz:
Zoll Nord
Elisabethenstrasse 31 / Postfach 149
CH-4010 Basel
Tel. +41 58 469 11 11
Email zoll.nord@bazg.admin.ch
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:00 – 11:30 / 13:30 – 17:00

Generelle und Allgemeine Auskünfte:
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
Tel. +41 58 467 15 15
Kontaktformular für Auskünfte https://www.kontakt-formular.bazg.admin.ch/home
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:00 – 11:30 / 13:30 – 17:00

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