Begriffserklärung

CBAM steht für “Carbon Border Adjustment Mechanism“. Es handelt sich hierbei um das CO₂-Grenzausgleichssystem der Europäischen Union.

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen bestimmte, emissionsintensive Waren (z. B. Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und bestimmte Vorprodukte) nur noch eingeführt werden, wenn der Importeur als zugelassener CBAM-Anmelder registriert ist und die eingebetteten CO₂-Emissionen der Ware durch CBAM-Zertifikate abgedeckt werden. In Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig für die Zulassung, Verwaltung und Überwachung der CBAM-Anmelder.

Welche Waren sind betroffen?

  • Zement
    • 25070080 Anderer kaolinischer Ton und Lehm
    • 25231000 Zementklinker
    • 25232100 Weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt
    • 25232900 Anderer Portlandzement
    • 25233000 Tonerdezement
    • 25239000 Anderer Zement
    • 26011200 Agglomerierte Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände
  • Strom
    • 27160000 Elektrischer Strom
  • Düngemittel
    • 28080000 Salpetersäure; Nitriersäuren
    • 2814 Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung
    • 28342100 Kaliumnitrat
    • 3102 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
    • 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel
  • Eisen und Stahl
    • 72 Eisen und Stahl (ausgenommen 720220–720293 und 72029910/30/80 – Ferrolegierungen)
    • 7204 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl
    • 7301 Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl; geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl
    • 7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl (Schienen etc.)
    • 730300 Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen
    • 7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl
    • 7305 Andere Rohre mit kreisförmigem Querschnitt > 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl
    • 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (geschweißt, genietet, gefalzt…), aus Eisen oder Stahl
    • 7307 Rohrformstücke, Rohrverschluss- und -verbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
    • 7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Eisen oder Stahl (ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406)
    • 730900 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche u. ä., aus Eisen oder Stahl
    • 7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen u. ä., aus Eisen oder Stah
    • 731100 Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase
    • 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
    • 7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl
  • Aluminium
    • 7601 Aluminium in Rohform
    • 7603 Pulver und Flitter, aus Aluminium
    • 7604 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium
    • 7605 Draht aus Aluminium
    • 7606 Bleche und Bänder, aus Aluminium, Dicke > 0,2 mm
    • 7607 Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, Dicke (ohne Unterlage) ≤ 0,2 mm
    • 7608 Rohre aus Aluminium
    • 76090000 Rohrformstücke, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium
    • 7610 Konstruktionen und Konstruktionsteile aus Aluminium (ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406)
    • 76110000 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche u. ä., aus Aluminium
    • 7612 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen u. ä., aus Aluminium, ≤ 300 l, ohne mech./wärmetechn. Einrichtungen
    • 76130000 Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase
    • 7614 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, nicht elektrisch isoliert
    • 7616 Andere Waren aus Aluminium
  • Chemikalien
    • 28041000 Wasserstoff

 

Welche Waren sind nicht betroffen?

  • Alle anderen Waren, die oben nicht aufgeführt sind.
  • Waren, mit Ursprung (Produktionsort) EU oder aus EFTA Staaten. EFTA Mitglieder sind:
    • Schweiz
    • Norwegen
    • Liechtenstein
    • Island

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Importeure

  1. EORI-Nummer prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen über eine gültige EORI-Nummer verfügt. Diese ist Voraussetzung für alle zollrechtlichen Vorgänge.
  2. Zugang zum Zoll-Portal einrichten: Für alle CBAM-bezogenen Vorgänge benötigen Sie einen Zugang zum deutschen Zoll-Portal. Der Login erfolgt über ein ELSTER-Zertifikat. Link: https://www.zoll-portal.de
  3. Zulassung als CBAM-Anmelder beantragen: Öffnen Sie im Zoll-Portal das CBAM-Register und beantragen Sie die Zulassung als „zugelassener CBAM-Anmelder“.

 

Nützliche Links