Begriffserklärung / Definition:

Ein Abfertigungsschein ist ein zollamtliches Dokument, das im Rahmen des deutsch-schweizerischen Abkommens über den Grenz- und Durchgangsverkehr verwendet wird. Er dient der erleichterten Zollabwicklung für Waren und Fahrzeuge, die von einem Staat über das Gebiet des anderen Staates durchgeführt werden, ohne dort verbleiben zu sollen. Es basiert rechtlich auf einem Abkommen von 1958 zwischen der Schweiz und Deutschland.

Anwendungsbereich:

  • Der Abfertigungsschein kommt bei aktiven/passiven Veredelungen oder Reparaturen zum Einsatz, z. B. wenn Transporte aus Deutschland in die Schweiz und nach Bearbeitung wieder zurück nach Deutschland verlaufen.

  • Er ersetzt bei bestimmten Waren die normale zollamtliche Abfertigung und bietet eine formale Grundlage für die abgabenfreie Einfuhr.

 

Voraussetzungen:

  • Absender und Empfänger müssen im 10km Radius in Grenznähe domiziliert sein. Details dazu mit einer Liste aller Orte finden Sie im Abkommen.
  • Die Identität der Ware muss feststellbar sein (z. B. durch Versiegelung, Fahrzeugtyp oder Eisenbahntransport).

  • Ein- und Ausgangszollstellen prüfen die Angaben und können Maßnahmen zum Schutz gegen Missbrauch treffen.

  • Der Abfertigungsschein ist zeitlich befristet (in der Regel max. 24 Stunden, bei Bahntransport 1 Monat).

 

Vorteile:

  • Abgabenfreiheit: Keine Ein- oder Ausgangsabgaben, sofern das Verfahren eingehalten wird. Teilweise wird eine Kaution verlangt.

  • Vereinfachung: Standardisierte Zollabfertigung ohne doppelte Formalitäten, trotz analogem Verfahren ist dies viel einfacher durchzuführen

  • Zeitersparnis: Schnellerer Grenzübertritt durch vereinfachte Dokumentation.

  • Kostenersparnis: Reduzierter Verwaltungsaufwand und weniger Sicherheiten.

  • Rechtssicherheit: Klare Regelungen zwischen Deutschland und der Schweiz mit gegenseitiger Anerkennung von Maßnahmen (z. B. Verschlüsse).

 

Dokumente: